Die Tafel
Wer kann zu uns kommen?
Gemäß den Durchführungsbestimmungen des „Bundesverbands Deutsche Tafel e.V.“ dürfen Waren nur an Personen abgeben werden, die nach der Abgabenordnung bedürftig sind.
Zu diesem Kreis gehören Menschen mit geringem Einkommen wie Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Arbeitslosengeld, Senioren mit kleinen Renten, Alleinerziehende
Für uns besteht die Verpflichtung, die Berechtigung gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Wenn dieser Nachweis durch die Vorlage entsprechender Unterlagen* erbracht ist, wird von uns ein Ausweis ausgestellt, der zum wöchentlichen Einkauf im Tafelladen berechtigt.
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* z.B. Sozialhilfe-.Lohnsteuer-, Renten-, Hartzbescheid, Bestätigungen karitativer Organisationen
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